Am 24. Oktober 2010 wurde Kamal K. in Leipzig von 2 Neonazis erstochen. Trotz eindeutigen Beweisen, wie unzähligen rechten Tätowierungen am Körper der Täter, wurde der Mord nicht als rechtsmotiviert anerkannt. Diverse lokale antirassistische Gruppen und Unterstützende schafften nach einem jahrelangen Kampf, dass offizielle Stellen ihn endlich als das ansehen, was er ist: Ein Mord mit eindeutig rassistischem, menschenverachtenden Motiv. Nach all dem wurde heute am Todestag- und Ort ein Gedenkstein für Kamal eingeweiht.
Darüber hinaus unterstützen wir und solidarisieren uns mit der geplanten Demonstration am 26.10. für Kamal K. und allen anderen Opfern rechter Gewalt.
Der Aufruf zur Demo, auch zu finden bei Rassismus Tötet Leipzig:
Am 24./25.10.2013 jährt sich zum dritten Mal die Nacht in der Kamal von zwei Nazis erstochen wurde. Kamal musste sterben, weil er nicht in das rassistische Weltbild seiner Täter passte. Seine Angehörigen, Freund_innen und antirassistisch Engagierte erreichten das, was seit 1990 in den seltensten Fällen geschehen ist. Der Mord an Kamal wurde vom Gericht als rassistisch motiviert anerkannt. In der Folge wurde der Mord an Kamal in die offizielle staatliche Statistik rechts motivierter Morde aufgenommen.
Bundesweit zählen Journalist_innen mehr als 150 rechts motivierte Morde seit 1990, offiziell werden von der Bundesregierung lediglich 63 anerkannt. Für Leipzig ergeben aktuelle Recherchen sechs rechts motivierte Morde und weitere drei Verdachtsfälle. Damit steht Leipzig bundesweit nach Berlin an zweiter Stelle. Neben Kamal werden in Leipzig Nuno L. (1998: verstarb an den Folgen eines Angriffs nach einem verlorenen EM-Spiel des deutschen Fußballteams) und Achmed B. (1996: ermordet vor einem Gemüseladen auf der Karl-Liebknecht-Str.) offiziell anerkannt. Die Anerkennung des rassistischen Tatmotivs im Fall von Achmed B. erfolgte jedoch erst über 15 Jahre später Anlass dafür war die Aufdeckung der Mordserie des NSU, infolgedessen auch der Druck auf sächsische Behörden zu groß geworden war, weshalb eine erneute Prüfung rechter Gewalttaten veranlasst wurde.
Es sind vor allem die Opfer sozialdarwinistischer oder homophober Gewalt, die weiterhin, auch gerade in Leipzig, durchs Raster fallen. Und es ist eine Verflechtung aus Behörden, Justiz und offizieller Politik, die rechts motivierte Gewalt systematisch verharmlost, leugnet und unter den Teppich kehrt. Diese Spirale lässt sich nur verstehen, wenn sich die tiefe Verankerung von menschenfeindlichen Einstellungen in dieser Gesellschaft vergegenwärtigt wird. Auch das Handeln der Institutionen ist durch diese Denkweisen geprägt. Die Nachrichten über den “Nationalsozialistischen Untergrund” schockierten, aber nicht, wie so genannte “Extremismusexpert_innen” meinten, weil Nazis organisiert morden, sondern weil sie dies über Jahre hinweg unerkannt tun konnten. Ermöglicht wurde ihnen dies durch eine rassistische Stimmung, die die Taten der “Dönermörder” in “innertürkische Konflikte” und “Milieukriminalität” umdeutete. Bezeichnungen wie “Dönermörder” und “Soko Bosporus” sind nur die oberflächlichsten Ausdrücke dafür. Auch deshalb ist es eine Farce, wenn jene “Expert_innen” von einer “neuen Qualität” rechter, rassistischer und menschenverachtender Gewalt seit des NSU reden. Nazis morden nicht erst, seit es die so genannte “Zwickauer Zelle” gab.
Die Diskussion über die Verstrickung des Verfassungsschutzes zeugt mehr von Geschichtsvergessenheit als von überzeugender Betroffenheit. Die VS-Behörden subventionieren seit Jahren militante und parteigebundene Naziorganisationen über Zahlungen an V-Leute. Allein in Thüringen standen zwischen 1994 und 2000 dafür 1,5 Millionen Euro bereit. Auch die Verfassungsschutzskandale der vergangenen Jahre belegen, wie dieses Geld direkt dem Aufbau von Naziorganisationen zu Gute kommt und dass die V-Leute in ein von ihnen kontrolliertes System aus Geld- und Informationsfluss eingebunden sind. Der “Thüringer Heimatschutz” ist für diese Praxis nur ein Beispiel von vielen, und es weist auf ein systematisches Problem hin, das letztlich die Rolle und Funktion des “Verfassungsschutzes” als Ganzes in Frage stellt.
Tolerierung und Unterstützung der staatlichen Stellen gehen dabei weit über das bisher Beschriebene hinaus, denn der Verfassungsschutz und seine Ideologen im akademischen Betrieb und den Ministerien propagieren die Extremismustheorie. Mit Hilfe dieser Konstruktion wird nicht nur die alltägliche Gewalt von Nazis verharmlost, sondern es werden all jene kriminalisiert, die sich entschlossen gegen Nazis und deren gesellschaftliche Basis engagieren.
Dass rassistische Einstellungen und Abwertungstendenzen tief in der Gesellschaft verankert sind, zeigen nicht nur die fehlgeleiteten behördlichen Ermittlungen in Sachen NSU, sondern auch das Agieren im Fall des Mordes an Kamal. So war bereits zu Beginn in der Lokalpresse zu lesen, dass “Kamal kein unbeschriebenes Blatt” sei, was Assoziationen auf einen “Milieu-Gewaltverbrechen” wecken sollte. Gerade der Leipziger Internetzeitung war es wichtig, die Täter vor einer angeblichen Vorverurteilung einer antirassistischen Initiative in Schutz zu nehmen, für eine Solidarisierung mit Kamal und der Familie reichte es auf der anderen Seite natürlich nicht. Ein rassistisches Tatmotiv schlossen die Ermittlungsbehörden systematisch aus, obwohl der nazistische Hintergrund der beiden Täter unübersehbar war/ist.
Die Lüge vom Ausstieg
Daniel K. wurde als Mittäter am 08.07.2011 wegen gefährlicher Körperverletzung an Kamal zu drei Jahren Haft verurteilt, die er zum Teil in einer Maßregelvollzugsanstalt antreten soll. K. hatte sich mit Verweis auf seine vermeintliche Alkoholkrankheit aus der Verantwortung an dem rassistischen Mord herausgeredet. Die alleinige Schuld sollte sein Kamerad, der Nazi Marcus E., tragen. Jedoch stellte sich vor Gericht ganz klar heraus, dass Daniel K. es war, der den ganzen Abend immer wieder die Konfrontation mit anderen gesucht hatte, auch als er mit E. vor dem Leipziger Hauptbahnhof auf Kamal traf. Marcus E. wurde wegen Mordes aus niederen Beweggründen zu 13 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt, was die Anklage der Staatsanwaltschaft klar übertraf. Diese hatte für eine Verurteilung wegen Totschlages für Marcus E. und gefährlicher Körperverletzung für Daniel K. plädiert.
Seit zirka vier Monaten nach der Urteilsverkündung ist Daniel K. im Maßregelvollzug, d.h. in einer geschlossenen Entziehungsanstalt, untergebracht. Auf seiner Facebook-Seite ist er unterdessen stetig aktiv. Dort gefällt ihm nicht nur die NPD, “Die Rechte”, die Junge Freiheit, die Nazi-Hooligan-Band Kategorie C, Thor Steinar, sondern auch die verbotene Kameradschaft Aachener Land (KAL), in der er selber einige Zeit aktiv war. K. ging Anfang der 2000er Jahre wegen eines Jobs von Leipzig nach Aachen, wo er offensichtlich politisch schnell anknüpfte. Bilder zeigen ihn dort u.a. an Fronttransparenten bei Nazi-Demos unter dem Motto “Todesstrafe für Kinderschänder” und bei der Glorifizierung der Wehrmacht.
Im Kontext seiner KAL-Mitgliedschaft wurde K. 2007 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Im Knast lernte K. Marcus E. kennen. Ihre Freundschaft beruht auf ihrer gemeinsamen Ideologie. Beide sind mit Tätowierungen übersät, die diese unmissverständlich demonstrieren: sei es der SS-Leitspruch “Meine Ehre heißt Treue”, SS-Runen, Hakenkreuze oder Schriftzüge wie “Rassenhass”. Vor seiner vorzeitigen Haftentlassung bekundete Daniel K. schon damals gegenüber einem Sachverständigen, dass er zwar aus der organisierten rechten Szene aussteigen wolle, seine rechte Gesinnung aber nicht ablegen werde.
Bei ihrer Verhaftung in der Tatnacht 2010 trugen beide Klamotten der bei Nazis beliebten Marke Thor-Steinar. Auf der Jacke von Daniel K. war dabei die Kampfansage “Kick off Antifascism” zu lesen. Ein Ausstieg aus der Szene und eine Abkehr von seiner menschenverachtenden Ideologie war schon damals nicht glaubwürdig. Mit seiner geständigen Einlassung am zweiten Verhandlungstag hatte K. jedoch strategisch klug agiert und den Schritt gewählt, den viele Nazis gehen, wenn sie doch mal vor Gericht landen. Er entschuldigte sich nicht nur mehrfach bei der Familie von Kamal, sondern beteuerte niemals überzeugter Nazi gewesen zu sein. Auch die Tätowierungen hätte er angeblich längst entfernen lassen und die Naziklamotten abgelegt, wenn er dafür Geld gehabt hätte. Daniel K.s aktuelle Facebook-Aktivitäten zeigen jedoch, dass die damaligen Aussagen, wie erwartet, gelogen waren und lediglich aus strafmildernden Überlegungen geäußert wurden.
Wie auch in anderen vergleichbaren Fällen ist die Mär vom Aussteiger, der zu viel Alkohol konsumiert hätte und ideologiefrei ausgetickt wäre, auch in diesem Fall wirkmächtig gewesen und für K. damals in Form eines milden Urteils aufgegangen. Dabei bleiben sowohl polizeiliche Ermittlungspannen und Vertuschungsaktionen bis heute unhinterfragt. Der Vater von Daniel K. ist selber Polizist in Leipzig und brachte die Tasche von Marcus E. später im Gefängnis vorbei. Jene Tasche wurde bei der Hausdurchsuchung nach der Tat bei Daniel K. nicht aufgefunden. Vor Gericht stellte sich heraus, dass offensichtlich vor der Durchsuchung aufgeräumt wurde. Wer dies getan hatte, konnte nicht geklärt werden und die ermittelnden Kriminalpolizisten schien es auch nicht zu interessieren. Sie wollten es dem Vater nicht noch schwerer machen, sagte ein Polizeizeuge vor Gericht aus. Das reichte jedoch schon damals nicht zur öffentlichen Empörung.
Die somit versuchte Unterschlagung von Beweisen für Daniel K.s Mitschuld am Tod von Kamal wurde nur noch durch schlampige Polizeiarbeit getoppt. Die bei der Durchsuchung anwesenden Staatsschützer_innen, waren nicht willens oder fähig, Hinweise auf eine rassistische und neonazistische Einstellung Daniel K.s zu finden oder gar mitzunehmen, obwohl dort einiges zu entdecken war. So wurden Pins mit Aufschriften des Ku-Klux-Clans und White Power nicht beschlagnahmt, schließlich seien diese ja nicht verboten. Im Kleiderschrank von K. fanden die Beamten angeblich keine Sachen mit rechten Aufschriften. Dies widersprach offensichtlich den Einlassungen, die Daniel K. am zweiten Prozesstag gemacht hatte. Er meinte – angesprochen auf den Pullover mit neonazistischem Aufdruck, den er während der Tat trug –, dass er nicht über neutrale Kleidung verfüge, da er sich diese nicht leisten könne.
Die Beispiele von Daniel K. und Marcus E. sind keine Einzelfälle. Immer wieder versuchen Täter ihre Nazi-Ideologie klein zureden oder verstecken sich hinter ihrer Alkoholisiertheit. Viel zu oft folgen Gutachter_innen, Staatsanwält_innen und Gerichte dieser Strategie der Vertuschung.
Verschlepptes Gedenken
Nach dem Tod von Kamal und dem Aufdecken der rassistischen Morde des NSU wurden auch in Leipzig Stimmen für die Etablierung einer lokalen Erinnerungskultur für Opfer rechts motivierter Gewalt der Gegenwart laut. Die Stadt hatte diese Verantwortung zu diesem Zeitpunkt mit Verweis auf die Veranstaltungen zur Erinnerung an die Opfer der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft abgelehnt. 2011 gründete sich beim Migrantenbeirat der Stadt Leipzig nichtsdestotrotz die AG Erinnerungskultur, die für die Etablierung einer eigenen Erinnerungskultur für die Menschen arbeitet, die physisch und psychisch durch Handlungen im Bereich der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit betroffen waren. Das erste Ziel der AG ist die Errichtung eines Gedenkortes für Kamal am Tatort gegenüber des Hauptbahnhofes.
Trotz Anbindung an die Stadtverwaltung haben die Bemühungen der AG über anderthalb Jahre nicht zum Ziel geführt. Sowohl Landes- als auch städtische Behörden legten den Engagierten, die in engem Kontakt mit den Angehörigen stehen, Steine in den Weg. Zuerst lehnte es das Landesamt für Denkmalpflege ab, den Gedenkort in der Müller-Anlage am Hauptbahnhof, wo Kamal erstochen wurde, aufzustellen. Die erteilten Auflagen führten aufgrund von Einwänden der Stadtverwaltung im Februar 2013 dazu, dass die Installation, die maßgeblich nach den Vorstellungen der Mutter von Kamal gestaltet worden war, “unter künstlerischen Aspekten nicht mitgetragen werden kann”. Nachdem sich der Oberbürgermeister noch im Juli 2013 dieser Position angeschlossen hatte, kam es im September zu einer jähen Wendung. Mutmaßlich aus Angst vor schlechter PR wurden alle Barrieren, die der AG samt Familie von Kamal entgegenschlugen, aus dem Weg geräumt. Am 24.10.2013, drei Jahre nach dem Tod von Kamal, soll nun ein Gedenkort eingeweiht werden.
Ein verschlepptes Gedenken, das für die Hinterbliebenen von Kamal schmerzvoll und ernüchternd war, Nazis, die vor Gericht wieder und wieder mit der Lüge vom Ausstieg durchkommen, die rassistische Durchdringung von Behörden und die bleibende Verleugnung von Opfern rechts motivierter Gewalt machen eine antifaschistische und antirassistische Intervention weiterhin notwendig.
Wir wollen auch in diesem Jahr dem Mord an Kamal und allen Opfern rechter Gewalt gedenken. Wir kämpfen für die Überwindung von Rassismus, Sozialdarwinismus und Homophobie.
Am Samstag, 14:00 Uhr, am Schletterplatz!