Ein Bündnis mobilisiert gegen die bundesweite Innenministerkonferenz in Leipzig im Dezember 2017. Die Kampagne wird eine Demonstration und eine Vielzahl an Veranstaltungen beinhalten. Auch wir unterstützen den Aufruf, der sich gegen Asylrechtsverschärfung, nationale Abschottung, die neue Repressionswelle gegen Linke, das PKK-Verbot und letztlich gegen das bürgerlichen Staat als Solchen richtet.
Kampf der inneren Sicherheit
Die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg haben erneut die öffentliche Dramatisierung “linksextremer” Gewalt und damit einhergehende Forderungen nach verschärften Gesetzen hervorgerufen. Anstatt sich mit den inhaltlichen Forderungen der antikapitalistischen Demonstrationen auseinanderzusetzen, wurde der Gipfel vor allem aus sicherheitspolitischer Sicht thematisiert. Das hat auch Konsequenzen für die radikale Linke. Forderungen nach der Schließung der Roten Flora wurden teils aus den Reihen der Bundesregierung laut und auch in Leipzig wurde versucht das Werk 2 oder das Conne Island in ähnlicher Weise als Ausgangspunkt “linksextremer” Gewalt zu diskreditieren. Die Internetplattform “linksunten” wurde vom Bundesinnenministerium gleich ganz verboten. Ob sich die medialen Debatten der letzten Wochen noch weiter in politischen Maßnahmen auswirken wird, könnte auch der zweite Teil der bundesweiten Innenministerkonferenz (IMK) 2017 in Leipzig zeigen.
Dort werden Entscheidungen getroffen, die nicht nur linke Aktivist*innen betreffen, sondern die gesamte Bevölkerung.
Hierzu zählen bspw. der Einsatz von Video-Überwachung und Gesichtserkennungssoftware in öffentlichen Räumen, die flächendeckenden Funkzellenabfragen sowie die teilweise anlasslose Speicherung und Aufbewahrung persönlicher Daten. Die Verschärfung der §§ 113 ff. StGB wird bei der IMK in Leipzig kein Thema sein. Die im Juni in Kraft getretene Gesetzesverschärfung weitet die Sanktionsmöglichkeiten der Polizei gegenüber Betroffenen polizeilicher Maßnahmen aus. Das Gesetz ahndet nicht nur Angriffe auf Polizeibeamt*innen, sondern schon das bloße sich Gegen-die-Laufrichtung-Stellen oder aus dem Polizeigriff winden. Es ist eine Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis vorgesehen, in besonderen Fälle erhöht sich diese sogar auf ein halbes Jahr. Letztendlich wurde mit dem Widerstandsparagrafen ein Disziplinierungsinstrument geschaffen, das vor allem einschüchtern soll und den langjährigen Forderungen der Polizeigewerkschaften nachkommt.
Die IMK ist seit 1954 ein Zusammenschluss der Minister*innen des Innern und teilt sich in sechs Arbeitskreise, die nahezu alle bundesinneren Themen umfassen. In dieser Form tagt sie zweimal jährlich und trifft länderübergreifend Beschlüsse. Dazu gehören unter anderem Entscheidungen wie die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, sowie die Innere Sicherheit, darunter fallen auch polizeiliche Angelegenheiten wie das neue Abhörzentrum in Leipzig. Weiterer Gegenstand der IMK ist auch der konkrete Umgang mit Geflüchteten: In Dresden ging es um die Einschränkung der Möglichkeiten für Menschen ohne deutschen Pass sich politisch betätigen zu dürfen und um Koordinationsstellen, die sich „Integriertes Rückkehrmanagement“ nennen, d. h., die nichts anderes als Abschiebungen organisieren. Diese Themen sind gleichzeitig das politische Resultat aus dem Rechtsruck der öffentlichen Meinung.
Kämpfe gegen die deutsche Innenpolitik verbinden!
Diese Resultate äußern sich in der gesteigerten Härte des Rechtsstaates in seinem Innern. Ein Beispiel ist dabei die geplante Zusammenlegung der technischen Strukturen für ein Abhörzentrum der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Thüringen. Beschlossen wurde diese Einrichtung mit Unterstützung von SPD, Grünen und Linkspartei in den Ländern, in denen sie Teil der Landesregierung sind. Dieses Abhörzentrum soll 2019 in Leipzig auf dem Gelände der Bereitschaftspolizei fertiggestellt werden und die übergreifende Möglichkeit für technische Zugriffe auf Daten von Tatverdächtigen geben. Konkret ist geplant, die bisherige Arbeit aus den Landeskriminalämtern zu bündeln. Das heißt zum Beispiel, dass SMS-Nachrichten oder Telefonkontakte, aber auch Internetverbindungen überwacht werden. Dadurch hatte es im Jahr 2015 allein in Sachsen 363 Verfahren gegen rund 1000 Verdächtige gegeben. Daneben ist auch der Zugriff auf die Inhalte von Messengern, wie beispielsweise Whatsapp, geplant. Dies kann genutzt werden, um auf verschlüsselte Nachrichten zuzugreifen.
Diese Maßnahmen müssen weiterhin mit richterlichem Beschluss angefordert werden. Außer für die Beamt*innen, die die einzelnem Maßnahmen umsetzen, gibt es keine Möglichkeiten, die Vorgänge nachzuvollziehen oder gar zu prüfen. Diese fehlende Transparenz macht es möglich, dass die Polizei auch willkürlich und außerhalb ihrer Befugnisse tätig wird.
Auch emanzipatorische und linke Bewegungen sind Zielobjekt der staatlichen Repression. Der § 129 StGB (“Bildung einer kriminellen Vereinigung”) dient hier oft als willkommener Vorwand linke Strukturen zu durchleuchten. Der Vorwurf rechtfertigt den Einsatz von Telefonüberwachung, Observationen und Hausdurchsuchungen. Beim zuletzt bekannt gewordenen, gegen linke Strukturen in Leipzig geführtem, Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden sogar Gespräche mit Berufsgeheimnisträger*innen (u.a. Ärzt*innen, Journalist*innen und Anwält*innen) überwacht.
Auch das Verbot der kurdischen Arbeiter*innenpartei PKK durch das Bundesministerium des Innern bringt regelmäßig Menschen hinter Gitter, die sich gegen die Diktatur in der Türkei und für Emanzipation und Basisorganisierung einsetzen. An Absurdität gewonnen hat das Verbot dadurch, dass jüngst auf Druck der türkischen Regierung sogar das Zeigen der Symbole von YPG und YPJ in Deutschland verboten wurde. Die bewaffneten Milizen der kurdischen Selbstverwaltung in Nordsyrien sind mit der PKK verbündet und ein entscheidender Faktor im Kampf gegen den IS. Gemeinsam mit den kurdischen Genoss*innen in der BRD wollen wir uns gegen diese Repression äußerst reaktionärer Kräfte stellen und fordern die Aufhebung des PKK-Verbots!
Eine weitere Verschärfung staatlicher Repressionen richtet sich gegen Geflüchtete. Die Asylpakete I und II wurden von CDU/CSU und SPD, teils mit Unterstützung der Grünen, auf Bundesebene verabschiedet: u.a. wurden Bargeldzahlungen durch Sachleistungen ersetzt, Albanien, Kosovo und Montenegro wurden als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft, der Familiennachzug wurde teilweise ausgesetzt und die Abschiebung erkrankter geflüchteter Menschen wurde erleichtert.
Zeitgleich zu dem Inkrafttreten des Asylpaket II wurde das Ausweisungsrecht verschärft. Mit der Argumentation der Terrorbekämpfung können so nun auch Jugend- oder Bewährungsstrafen ein Anlass für eine Ausweisung sein, ungeachtet dessen, was die Schutzsuchenden in ihren Herkunftsländern erwartet (Haft, Folter, Verfolgung).
Kampf dem Staat des Kapitals!
Aus den oben genannten politischen Entwicklungen und unseren Kämpfen gegen diese, ziehen wir den Schluss, dass wir den bürgerlichen Staat weder gewaltsam übernehmen, noch von innen reformieren können bzw. möchten. Wir wollen weder einen “starken”, noch einen liberalen Staat: wir wollen nicht weniger als eine Gesellschaftsform, die ohne Staat von unten nach oben organisiert ist.
Unsere Ablehnung des Staates und seiner Innenpolitik folgt nicht nur aus ihren gravierenden Folgen für viele Menschen. Sie hängt auch mit der Funktion des Staates in der herrschenden Gesellschaftsformation zusammen. Der bürgerliche Staat ist keine leere Form, die über die Parlamente mit beliebigem politischen Inhalt gefüllt werden könnte. Er ist materiell vom Fortlaufen der Anhäufung von Kapital abhängig, aus der er seine Steuern bezieht. Es liegt daher in seinem eigenen Interesse, das ungestörte Fortlaufen der Kapitalaneignung durchzusetzen und zu garantieren – im Zweifel auch gegen die grundlegenden Bedürfnisse der in ihm und außerhalb von ihm lebenden Menschen. Bei der Herstellung der Grundbedingungen für die Aneignung von Mehrwert gehen bürgerlicher Staat und patriarchale Geschlechterverhältnisse Hand in Hand. Die Ausbeutung der Arbeitskraft durch das Kapital wäre gar nicht möglich, würden nicht systematisch durch patriarchale Verhältnisse von Frauen geleistete Reproduktionstätigkeiten kostenlos angeeignet werden.
Die Bedingungen der Kapitalaneignung stellt er dabei auf unterschiedliche Weise her. Einerseits schützt er die Arbeitskraft, von deren Ausbeutung das Kapital lebt, mit Arbeits- und Sozialgesetzgebung sowie Sozial- und Krankenversicherungen – notfalls auch gegen die kurzfristigen Interessen mancher Einzelkapitale, um das langfristige Interesse des Gesamtkapitals zu schützen. Auf der anderen Seite setzt der Staat sein Gewaltmonopol ein, um das bürgerliche Recht durchzusetzen, das eine selbstorganisierte Umwälzung der Eigentums- und Produktionsverhältnisse verhindert. Repression gegen wilde Streiks, Migrationsbewegungen und auch radikale politische Bewegungen, die das Funktionieren der kapitalistischen Vergesellschaftung behindern – oder gleich ihre Existenz in Frage stellen – werden mit Überwachung und polizeilicher Repression überzogen. Die staatliche Innenpolitik, gegen die sich unsere Kämpfe richtet, ist folglich Teil von sozialen Verhältnissen, die im Ganzen überwunden werden müssen. Daher richtet sich unsere Kampagne nicht nur gegen die staatliche Innenpolitik, sondern gegen den Staat des Kapitals als solchen!
Deswegen ist es notwendig, Widerstand gegen die IMK zu leisten!
Nehmen wir ihnen die Möglichkeiten, neue Repressionen still und heimlich zu beschließen. Wir werden die IMK stören und sie mit unserer Kritik konfrontieren.